Das BGH Urteil (Az. III ZR 109/24) bzgl. Fernunterricht und unter bestimmten Voraussetzungen zulassungspflichtigem Online-Unterricht schlägt in der Bildungslandschaft hohe Wellen. Der Vorstand der Qualitätsgemeinschaft hat in einem offenen Brief an politische Akteure auf die Brisanz des Themas und auf potentielle Auswirkungen für die berufliche Bildung hingewiesen. Der Vorstand fordert eine zeitnahe Auseinandersetzung seitens der Politik.

Hier finden Sie den offenen Brief des Vorstands.

Ergänzung: Das neue BMBF-Schreiben vom 08.08.25 ersetzt das Schreiben vom 29.04.25, wonach u. a. die umsatzsteuerliche Einordnung von Online-Veranstaltungen danach in veränderter Form erfolgt: die Kombination von Live-Unterricht und Aufzeichnung führt nicht mehr automatisch zu einem Versagen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UstG, d. h. die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG bleibt bestehen, auch wenn Live-Unterricht und Aufzeichnungen angeboten werden.