FAQs – Übersicht des Inhalts:
Allgemeines
Für Weiterbildungsinteressierte, Bildungsanbieter und politische/gesellschaftliche Akteure.
Unsere Mitgliedsunternehmen bieten Kurse zur beruflichen Bildung an, wir als Verein nicht. Wir vernetzen, informieren und schaffen Orientierung in der Weiterbildungslandschaft.
Über unsere Angebots– und Anbietersuche unserer Mitgliedsunternehmen.
Ja – alle Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft erfüllen gemeinsame Qualitätsstandards. Die Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Nein – unsere Informationen auf der öffentlichen Website sind kostenfrei.
Über uns
Die Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e. V. ist ein Verein und eine Arbeits- und Interessengemeinschaft von Bildungsanbietern.
Ihr Ziel ist es, Qualität und Transparenz in der beruflichen Bildung zu sichern, kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu fördern.
Hier finden Sie mehr Details.
- 1991 gegründet (als Arbeitskreis Berufliche Weiterbildung Region Köln)
- 2009 Vereinsgründung
- Seit 2005 externe Zertifizierung durch CERTQUA
- Seit 2024 zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
Hier finden Sie die Historie der Qualitätsgemeinschaft.
Die wesentlichen Ziele der Qualitätsgemeinschaft sind ihrem Leitbild gemäß die Sicherung, kontinuierliche Weiterentwicklung und Förderung von Qualität und Transparenz in der beruflichen Bildung – aus Teilnehmenden-Sicht. Sie versteht dies als Grundlage für eine vertrauensvolle und verlässliche Beziehung zwischen Bildungsinteressierten, Teilnehmenden und den Mitgliedsunternehmen.
Ja, sie hält sich an die Vereinssatzung (Stand 2022), das interne Qualitätsmanagement und an die Standards nach DIN EN ISO 9001:2015. Die Qualitätsstandards werden stetig im Arbeitskreis Qualität weiterentwickelt, unterstützt vom Qualitätssicherungsbeirat.
Unser Beirat aus Vertretern von IHK, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Stadt Köln berät uns jährlich zu bildungsrelevanten Themen.
- Nein – wir bieten selbst keine Kurse durch unsere Organisation an. Stattdessen verweisen wir auf die Angebote unserer qualitätsgeprüften Bildungsinstitutionen.
Wir bieten:
-
- Informationen über die Qualitätsgemeinschaft und ihre Qualitätsstandards
- Ein jährliches Verzeichnis der Mitgliedsunternehmen (=Bildungsanbietern) in der Region Köln
- Eine Suchfunktion für Bildungsangebote
- Orientierung zu beruflichen Weiterbildungen
- Informationsservice zu Förderinstrumenten und Bildungsberatung
- Aktuelle Informationen aus der beruflichen Bildung und aus der Qualitätsgemeinschaft
Organisation
Die Geschäftsführung unterstützt den Vorstand im Tagesgeschäft und organisiert in enger Abstimmung mit ihm: Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Fachveranstaltungen und Mitgliederversammlungen.
Die Geschäftsführung vertritt die Qualitätsgemeinschaft nach außen und innen und kümmert sich um die Information, Betreuung und Verwaltung von Mitgliedern, Anwärtern und interessierten Bildungsanbietern. Sie bildet zudem Umschulungs-Praktikanten zu Kaufleuten für Büromanagement aus. Bei diesen Aufgaben wird sie von einer Assistenzkraft unterstützt.
Er besteht aus 3 Vertretern der Mitgliedsunternehmen. Er wird aus den Reihen der Vertreter der Mitgliedsunternehmen in der Mitgliederversammlung gewählt. Das Vorstandsamt ist ehrenamtlich. Jeder der Vorstände leitet einen Arbeitskreis der Qualitätsgemeinschaft.
Der Vorstand tauscht sich regelmäßig mit dem Beirat (Amt für Weiterbildung der Stand Köln, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und regionale Arbeitsagenturen) und weiteren Protagonisten der beruflichen Bildung aus. Über relevante Ergebnisse wird in den Arbeitskreisen und in regelmäßigen E-Mails an die Mitgliedsunternehmen berichtet. Außerdem ist der Vorstand für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Der Vorstand nimmt u. a. die folgenden Aufgaben wahr:
- Einberufung der Mitgliederversammlung und sonstiger Gremien;
- Ausführung der in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse;
- Umsetzung der jeweils aktuellen im „Qualitätsmanagement“ formulierten Aufgaben;
- Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Geschäftsberichts
- Verabschiedung des von der Geschäftsführung anzufertigenden Haushaltsplans;
- Benennung zusätzlicher Beiratsmitglieder im Sinne von § 10 Abs. 2 sowie die Berufung der Mitglieder des Qualitätssicherungsbeirats gemäß § 13 Abs. 2;
Arbeitsweise & Arbeitskreise
Durch aktive Vereinsmitarbeit der Mitglieder in Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und anderen Veranstaltungen und Bildungsbelangen, sowie durch regelmäßige Qualitätsprüfungen der Mitgliedsunternehmen.
Nein, es ist keine Pflicht an den Arbeitskreisen teilzunehmen, jedoch funktioniert eine Arbeits- und Interessengemeinschaft nur, wenn die Mitglieder aktiv mit- und zusammenarbeiten und sich einbringen, daher sind unsere Mitglieder angehalten sich aktiv einzubringen. Das entspricht dem Vereinsgedanken.
Die Mitglieder arbeiten z. B. in verschiedenen Arbeitskreisen (AKs) oder Arbeitsgruppen (AGs) zusammen. Dort werden fachliche, qualitätsbezogene und bildungspolitische Themen diskutiert, Leitlinien entwickelt und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungsqualität erarbeitet. Die Treffen finden regelmäßig online oder in Präsenz statt.
Ein Arbeitskreis ist eine Gruppe von Mitgliedern, die regelmäßig zusammenkommt, um Fachthemen zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Die Anmeldung zu einem Arbeitskreis erfolgt für Mitgliedsunternehmen über das interne Mitgliederportal, in dem auch Protokolle und Unterlagen für alle Mitglieder bereitgestellt werden.
- AK Qualität
- AK Bildungspolitik
- AK Öffentlichkeitsarbeit
- Kontinuierliche Evaluation, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsverfahren gemäß dem Leitbild der Qualitätsgemeinschaft
- Information über Entwicklungen bei Akkreditierungs- und Qualitätsmanagementsystemen
- Diskussion und Evaluierung von Entwicklungen von Methoden und Trends in der Beruflichen Bildung, z. B. digitales Lernen, E-Learning, Einsatz von KI
- Regelmäßige Überprüfung der Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung der Qualitätsstandards
- Verfolgung der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
- Kontaktpflege zu den im bildungspolitischen Bereich relevanten Akteuren – wie Agentur für Arbeit, Jobcenter, politischen Instanzen und Berufsverbänden – sowie Einflussnahme auf Veränderungsprozesse
- Erkundung von Kooperationsmöglichkeiten (z. B. zu anderen Netzwerken der beruflichen Bildung)
- Schaffung von mehr Transparenz auf dem regionalen Bildungsmarkt durch Information, Aufklärung und Beratung:
- Herausgabe des jährlichen Verzeichnisses der Mitgliedsunternehmen
- Strategische Unterstützung der Marketingaktivitäten ihrer Mitglieder im Sinne der Verbraucherinformation durch Medienkooperationen.
Alle Mitglieder und Anwärter können an den Arbeitskreisen teilnehmen.
Nein, die Arbeit in den Arbeitskreisen, Arbeitsgemeinschaften und Gremien findet, ehrenamtlich statt.
Amtsträger haben jedoch Anspruch auf Ersatz angemessener und nachgewiesener Auslagen.
Sie tragen aktiv zur hohen Bildungsqualität bei, erhalten frühzeitig Informationen zu Gesetzesänderungen und politischen Gegebenheiten und können im Netzwerk der Qualitätsgemeinschaft Standards für Ihr Unternehmen mitgestalten und sich austauschen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bietet Austausch und Networking, aktuelle Infos zu wichtigen bildungsrelevanten Themen über den Newsletter oder E-Mails, eine Unternehmensseite im Online-Mitgliederverzeichnis, eine Auflistung auf unserer Website, Nutzung des Gütesiegels (Möglichkeiten für Bildungsurlaub und Aufstiegs-BAföG), Rabatte bei unseren Partnern, sowie Veröffentlichung von Stellenausschreibungen. Hier finden Sie alle Vorteile einer Mitgliedschaft.
Sie stellen einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand und senden ihn unterschrieben auf Ihrem Geschäftspapier an die Geschäftsstelle – postalisch an die Vereinsadresse oder per E-Mail (geschaeftsstelle@weiterbildung-koeln.de).
Im Anschluss erhalten Sie weitere Unterlagen, z. B. Verpflichtungserklärung und Profilbogen. Nach Annahme durch den Vorstand beginnt eine einjährige Anwartschaft, in der Sie bereits das Mitgliederportal nutzen und an allen Veranstaltungen, z. B. Arbeitskreise, Arbeitsgruppen und Mitgliederversammlung, teilnehmen können.
Gegen Ende der Anwartschaft (3. oder 4. Quartal des Anwartschaftsjahres) prüft das QS-Gremium Ihr Unternehmen auf die erforderlichen Qualitätsstandards. Bei erfolgreicher Prüfung werden Sie nach 1 Jahr vollwertiges Mitglied und erhalten eine Mitgliedsbescheinigung
Der ausführliche Ablauf ist hier zu finden.
Sie haben als Anwärter/Mitglied Zugang zum Mitgliederportal. Die Zugangsdaten erhalten Sie von der Geschäftsstelle nach Ihrem Aufnahmeantrag. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im Bereich „Mitglieder Login“ ein. Bei Problemen kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle per E-Mail. Der Mitgliederportal-Zugang ist ein Firmenzugang.
Das Jahr der Anwartschaft gibt Ihnen und uns die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens. Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Anforderungen anhand unserer Checkliste zu erarbeiten und benötigte Unterlagen zur Vorbereitung auf die Qualitätsprüfung (3. oder 4. Quartal des Anwartschaftsjahres) vorzubereiten.
Da wir Sie als Unternehmen erst kennenlernen möchten, haben wir in unserer Satzung festgelegt, dass Unternehmen in Anwartschaft noch kein Stimmrecht haben.
Nein, das Anwartschaftsjahr kann nicht verkürzt werden. Währenddessen haben Sie Zugriff auf das Mitgliederportal, können an Arbeitskreisen und Veranstaltungen teilnehmen und sich einbringen. Das Stimmrecht und die aktive Nutzung des Gütesiegels für die externe Kommunikation beginnen erst mit der Vollmitgliedschaft. Sie können allerdings während des Anwartschaftsjahres in Ihrer externen Kommunikation darauf hinweisen, dass Sie Anwärter bei uns sind.
Es findet einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Mitgliederversammlungen werden satzungsgemäß unter Einhaltung der Fristen und mit Tagesordnung einberufen. Beschlüsse werden per Abstimmung gefasst und protokolliert.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und behandelt insbesondere die Wahl und gegebenenfalls Abberufung des Vorstands, Jahresabschluss und Geschäftsbericht, die Entlastung des Vorstands, die Haushaltsplanung, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Satzungsänderungen sowie Fragen der strategischen und ideellen Ausrichtung.
In der Praxis kommen Berichte aus Arbeitskreisen, Gremien und Geschäftsstelle hinzu.
Darüber hinaus werden Mitgliedsunternehmen zur Wiederholungsprüfung gelost.
Mitglieder und Anwärter erhalten Einladungen per E-Mail oder Newsletter. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Mitgliederportal.
- Nutzung des Gütesiegels der Qualitätsgemeinschaft für Bildungsurlaub & Aufstiegs-BAföG
- Veröffentlichung im Online-Mitgliederverzeichnis und auf der Website unter Mitglieder
- Erhalt des regelmäßigen Newsletters zu bildungsrelevanten und internen Themen
- Netzwerk mit anderen Bildungsträgern und Stakeholdern
- Informationserhalt aus erster Hand
- Gewichtige Stimme der Qualitätsgemeinschaft gegenüber Kostenträgern und Politik
Hier finden Sie alle Vorteile einer Mitgliedschaft.
Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.11.2024 auf Basis des Vorjahresumsatzes anhand einer jährlichen Umsatzabfrage erhoben.
Anwärter zahlen den Beitrag anteilig ab Antragstellung bis Jahresende.
Hier finden Sie die Mitgliedsbeitragsübersicht 2024 der Qualitätsgemeinschaft als PDF-Datei. Wenn Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle.
Die Mitgliedschaft besteht unbefristet und endet durch ordentliche Kündigung oder Ausschluss gemäß Satzung.
Aktivmitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie in Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen und nutzen die Netzwerk- und Informationsangebote der Qualitätsgemeinschaft.
Mitglieder in Anwartschaft dürfen mitwirken, haben aber kein Stimmrecht.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge fristgerecht zu zahlen, Satzung und Qualitätsmanagement einzuhalten und die Bestrebungen des Vereins zu fördern.
Der Austritt erfolgt schriftlich unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Kündigungsfristen. Bei Kündigung bis 30.06.eines Jahres = Austritt zum 31.12. des gleichen Jahres. Bei Kündigung ab 01.07. eines Jahres = Austritt zum 31.12. des Folgejahres.
Qualitätssicherung
Das QS-Gremium überwacht und prüft die Einhaltung der Qualitätsstandards in den Mitgliedsunternehmen. Dazu führt das Gremium Aufnahme-, Beschwerde- und Wiederholungsprüfungen durch und dokumentiert die Ergebnisse.
Die regelmäßigen Prüfungen werden von jeweils 2 qualifizierten Mitgliedern des QS-Gremiums durchgeführt, die darüber an das Gremium berichten. Das Gremium bewertet die Ergebnisse und leitet die Bewertung mit einer Handlungsempfehlung an den Vorstand weiter. Im Auftrag des Vorstands kommuniziert die Geschäftsstelle das Prüfungsergebnis an das Mitgliedsunternehmen.
Aktuell besteht das QS-Gremim aus 16 Vertreter*innen des Arbeitskreises Qualität sowie der Leitung des Arbeitskreises Qualität mit Stimmrecht im QS-Gremium. Die Mitglieder werden im Arbeitskreis Qualität per Los ermittelt; das Verfahren wird durch den Qualitätssicherungsbeirat überwacht.
Die maximale Verweildauer im QS-Gremium beträgt 3 Jahre; eine Wiederlosung ist möglich.
Die in der Qualitätsgemeinschaft geltenden Qualitätsstandards werden regelmäßig im QS-Gremium auf ihre Eignung und Angemessenheit geprüft. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden an den AK Qualität übermittelt, dort diskutiert, verabschiedet und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
Das Qualitätsmanagement regelt die Qualitätsstandards, die Qualitätssicherungsverfahren, die Prüfprozesse, das Aufnahme- und Beschwerdeverfahren sowie die Aufgaben der Gremien und Arbeitskreise.
Ziel ist die kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität und Transparenz in der beruflichen Bildung.
Ja.
Neue Mitglieder durchlaufen am Ende des Anwartschaftsjahres eine Aufnahmeprüfung (im 3. oder 4. Quartal des Anwartschaftsjahres).
Zusätzlich werden jährlich 15 % der aktuellen Mitgliedsunternehmen, welche 5 Jahre oder länger nicht geprüft wurden, in der Mitgliederversammlung gelost und im Stichprobenverfahren wiederholt geprüft.
In Rezertifizierungsjahren werden außerdem Mitglieder, die länger als 8 Jahre nicht geprüft wurden, außerhalb des Losverfahrens geprüft.
Bereits geprüfte bzw. neue Mitglieder sind anschließend vier Jahre von der Losung befreit.
Damit wird sichergestellt, dass alle Mitgliedsunternehmen regelmäßig zu den geltenden Qualitätsstandards der Qualitätsgemeinschaft geprüft werden. Hier weiterlesen.
Eine erneute Prüfung erfolgt:
- im Rahmen der regelmäßigen Wiederholungsprüfungen (jährlich per Losverfahren),
- bei Beschwerden über ein Mitgliedsunternehmen,
- bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen (z. B. Struktur oder Angebot),
- wenn Zweifel an der Einhaltung der Qualitätsstandards bestehen.
Die Prüfungen finden nicht nur bei Eintritt statt. Auf unserer Mitgliedsversammlung, welche 1x jährlich stattfindet, werden die Unternehmen gelost, die die Wiederholungsprüfung absolvieren müssen. Hier weiterlesen.
Beiträge und Finanzen
Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.11.2024 auf Basis des Vorjahresumsatzes erhoben.
Anwärter zahlen den Beitrag anteilig ab Antragstellung bis Jahresende.
Hier finden Sie die Preisübersicht der Qualitätsgemeinschaft als PDF-Datei. Wenn Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle.
Nein. Die Beiträge decken ausschließlich Personal- und Verwaltungskosten sowie Kosten für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit u. a.
Die Vereinsfinanzen werden in der jährlichen Mitgliederversammlung offengelegt.
Wir informieren allgemein zu Förderinstrumenten (z. B. Bildungsschecks, öffentliche Förderprogramme) und verweisen auf Anbieter, die entsprechende Beratung anbieten.
Regelwerke & Beschwerdeverfahren
An die Vereinssatzung, das interne Qualitätsmanagement sowie externe Zertifizierungsanforderungen (DIN EN ISO 9001:2015).
Ja, es gibt jederzeit die Möglichkeit mit Ihrem Anliegen an die Qualitätsgemeinschaft heranzutreten.
Sollte die Beschwerde eines unserer Mitgliedsunternehmen betreffen, so wird dieses Unternehmen nach Prüfung der Sachlage ggf. einer Beschwerdeprüfung unterzogen.
Ja. Bei der Qualitätsgemeinschaft eingehende Beschwerden werden geprüft. Davon betroffene Mitgliedsunternehmen können nach Prüfung der Sachlage einer erneuten Qualitätsprüfung (=Beschwerdeprüfung) unterzogen werden. Vorrangiges Ziel des im Falle einer Beschwerde geltenden Verfahrens ist die Überprüfung des Mitgliedsunternehmens im Hinblick auf die Frage, ob alle Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Qualitätsgemeinschaft nach wie vor vorliegen und ob die aktuell gültigen Qualitätsstandards eingehalten werden.
Sonstige Fragen
In unserem Bereich „Aktuelles“ auf der Website veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge, Studien und Neuigkeiten aus der beruflichen Bildungslandschaft.
Bei Verstößen können Maßnahmen wie Abmahnung oder Ausschluss aus dem Verein durch Vorstandsbeschluss erfolgen.
Je nach Schwere des Verstoßes kommen Abmahnung und Ausschluss aus dem Verein in Betracht.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn ein Mitglied die Interessen oder das Ansehen des Vereins vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder trotz Mahnung gegen Satzung, Aufnahmekriterien, Qualitätsstandards oder Verpflichtungserklärung verstößt. Ebenso werden Beitragsrückstände sowie unlauteres Verhalten gegenüber Mitgliedern oder Kunden als vereinsschädigendes Verhalten gewertet.
