Der seit 2005 in NRW vom MAGS und ESF finanzierte Bildungsscheck hat seit 01.07.2022 folgende Neuerungen:

* individueller Zugang:
das zu versteuernde Jahreseinkommen ist seit 01.07.2022 beim individuellen Zugang bei Einzelveranlagung auf 40.000 € angehoben worden. Bei Doppelveranlagung sind es 80.000 €.

* betrieblicher Zugang:
NEU ab 01.07.2022: bis 50 Mitarbeiter*innen pro Betrieb (inkl. Nachweis).
Es sind max. 10 Bildungsschecks für 1 Kalenderjahr für 10 Mitarbeiter*innen möglich.


Zusammenfassung Informationen zum Bildungsscheck:
* individueller und betrieblicher Zugang.
* 50 % der Kosten bzw. max. 500 € Förderung möglich.
* Bildungsträger muss den Bildungsscheck akzeptieren.
* 1x / Kalenderjahr beim individuellen Zugang einsetzbar

Voraussetzungen:
* in NRW gemeldet (Personalausweis) bzw. Betrieb in NRW
* zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 € bzw. 80.000 €.
* Vor Antritt der Maßnahme Klärung mit Bildungsträger, ob Bildungsscheck möglich ist.
* Bei Ja: Beantragung des Bildungsschecks bei einer der NRW-Beratungsstellen, z. B. www.weiterbildungsberatung.nrw
* dann: Abschluß/Vertrag mit Bildungsträger mit Bildungsscheck

Hier finden Sie weitere Förderinstrumente in der Übersicht.