Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:
Im Zuge des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise können nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Weiterbildungsreinrichtungen zusätzliche Mittel beantragen. Damit sollen für die Zeit von März 2020 bis Ende Juni 2020 die Lücke zwischen den notwendigen Fixkosten und den erzielten Einnahmen der Einrichtungen gemindert und entstandene existentielle Härten aufgefangen werden. Das Land NRW stellt hierfür insgesamt 35 Mio. EURO bereit.
WICHTIG: Die Förderung kann ab dem 22. Juli bei den zuständigen Dezernaten 48 der Bezirksregierungen beantragt werden.
Hier können Sie weiterlesen: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-stellt-35-millionen-euro-fuer-weiterbildungseinrichtungen-zur