Die Bundesregierung hat in der Reform des Aufstiegs-BAföGs beschlossen, dass ab Januar 2025 berufliche Fortbildungen stärker gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG soll noch attraktiver werden.
Anspruchsberechtigt sind alle, die sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit einem Lehrgang oder einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.

(Ergänzung: Unsere Mitgliedsunternehmen können die Förderfähigkeit von „Aufstiegs- (Meister-)BAföG“ nach AFBG mit dem Gütesiegel der Qualitätsgemeinschaft beantragen. Lesen Sie hier mehr über die Mitgliedsvorteile).

Die wichtigsten geplanten Neuerungen / Verbesserungen:

  • max. Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird auf 18.000 € angehoben (bislang: 15.000 €)
  • max. Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks (oder vergleichbare Arbeiten) wird auf 4.000 € angehoben (bislang: 2.000 €)
  • bei erfolgreicher Forbildungsprüfung werden 60 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (bislang: 50 %)
  • wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme der Mitarbeiter*innen leisten, werden diese bei der Förderung künftig nicht mehr angerechnet und kommen somit den Mitarbeiter*innen, die die Fortbildung machen, zugute (bislang wurden die Arbeitgeberzuschüsse angerechnet)
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Voll- oder Teilzeitfortbildungsmaßnahmen wird auf 160 € pro Monat / pro Kind erhöht (bislang: 150 €)

Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Das betrifft z. B. folgende Fortbildungen:

  • Handwerksmeister*in
  • Industriemeister*in
  • Techniker*in
  • Betriebswirt*in
  • staatl. geprüfte*r Erzieher*in
  • Friseurmeister*in

Hindergrundwissen:
Seit 1996 gibt es das Aufstiegs-BAföG zur finanziellen Unterstützung von Lehrgängen, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt usw. Es richtet sich an Teilnehmer*innen, die berufliche  Aufstiegsfortbildungen absolvieren. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 % der Bund und zu 22 % die Länder.
Hier gibt es weiterführende Informationen zur Inanspruchnahme.

Sehr viele Mitgliedsunternehmen der Qualitätsgemeinschaft bieten vielfach Aufstiegsfortbildungen an. Informieren Sie sich entweder vorab über unsere Website oder über unser Bildungsverzeichnis von 2023 über das Angebot der Bildungsträger.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aufstiegs-bafoeg-reform-2025-1674632 (geöffnet am 15.08.2024)