Mit dem Aufstiegs-BAföG* und Stipendienprogrammen bietet das BMBF Angebote für die berufliche Weiterbildung.
*Die Förderfähigkeit von „Aufstiegs- (Meister-)BAföG“ nach AFBG ist mit dem Gütesiegel der Qualitätsgemeinschaft für Mitgliedsunternehmen möglich. Weitere Informationen finden Sie hier bei den Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Aufstiegs-BAföG:


Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf ihrem beruflichen Karriereweg unterstützt. Bund und Länder fördern dabei zusammen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meister*in, Erzieher*in, Betriebswirt*in, Techniker*in, Fachwirt*in, …) in Voll- oder Teilzeit.

Voraussetzungen: Vollzeitmaßnahmen mit mind. 400 Unterrichtsstunden, nicht länger als 3 Jahre, mind. 25 Unterrichtsstunden an mind. 4 Werktagen/Woche
Es werden gefördert: Beiträge der Kosten der Bildungsmaßnahme und Lebensunterhalt. 2023 gab es ca. 192.000 Geförderte.

Förderung: 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind Zuschuss, 50 % sind ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW. Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss geleistet.

Voraussetzungen für Teilzeitmaßnahme: mind. 200 Unterrichtsstunden auf Stufe 1 (Geprüfte*r Berufsspezialist*in) und mind. 400 Unterrichtsstunden auf Stufe 2 (Bachelor Professional oder Meister) oder 3 (Master Professional) umfassen.

Förderung: 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind Zuschuss, 50 % sind ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW.

Siehe AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetz): https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/BJNR062300996.html

 

(Individuelle) Stipendien (berufliche Begabtenförderung):

1.) Nach erfolgreicher Ausbildung, unter 25 Jahre – mit dem Weiterbildungsstipendium.
Wertschätzung junger Fachkräfte mit finanzieller Unterstützung, Persönlichkeitsentwicklung und Vernetzungsangeboten. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen (Meister*in, Fachwirt*in, Fachpfleger*in, …), fachübergreifende Weiterbildungen (Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse, …) oder ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut.

Förderungshöhe: max. 9.135 € in max. 3 Jahren. Davon können die Weiterbildungskosten bzw. Kosten eines berufsbegleitenden Studiums abgerufen werden. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 %. Im 1. Förderungsjahr kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 € für die Anschaffung eines PCs beantragt werden.

Voraussetzungen für das Stipendium:
Abschluss in anerkanntem Ausbildungsberuf und Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder
Platz 1-3 bei überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Bewerbung: Bei Ausbildungsabschluss – bei Berufsbildungsstelle, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war (z. B. IHK, Handwerkskammer, …)
Bei Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen: Bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.


2.) Wer mind. 2 Jahre Berufserfahrung aufweist, eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, besondere berufliche Leistungen belegen kann und ein erstes Studium Hochschule aufnehmen möchte oder bereits aufgenommen hat – hier gilt das Aufstiegsstipendium.

Das geförderte Studium (mind. Abschluss Bachelor) kann Vollzeit oder berufsbegleitend sein.
Die Förderung: Dauer – Regelstudienzeit. Monatliche Förderung bei Vollzeitstudium: 1.072 €. Bei einem berufsbegleitenden Studium: 3.045 € / Jahr.

Bewerbung: SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung wählt Stipendiat*innen aus und begleitet sie während des Studiums. Es gibt keine Altersgrenze.

Quelle: https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/Finanzierung/finanzierung_node.html (geöffnet am 23.01.2025)