Studierende in pandemiebedingten Notlagen können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei den Studierendenwerken beantragen, so Frau Anna Karliczek (Bundesbildungsministerin).

Es wurde ein Paket geschnürt, um pandemiebedingte Härten für Studierende abzufedern: es gibt neben den Anpassungen im BAföG auch diese Überbrückungshilfe, bestehend aus dem KfW-Studienkredit und den Zuschüssen.
Der KfW-Studienkredit (bis zu 650€ pro Monat) ist für alle zinslos und gilt seit Mai 2020 bis Ende März 2021. Seit Juni 2020 kann er auch von ausländischen Studierenden beantragt werden. Bis Mitte August 2020 haben rund 10.000 deutsche und mehr als 15.000 ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragt.

Der Zuschuss, für nachweislich coronabedingte bedürftige Studierende, ist seit Juni 2020 beantragbar. Er wurde jetzt um einen weiteren Monat (September 2020) verlängert. Betroffene Studierende können den Zuschuss bei deren Studierendenwerk vor Ort online beantragen. Bislang waren fast 100.000 Anträge auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss eingegangen. Die Studierenden konnten im Schnitt mit 429€ unterstützt werden.

Quelle: BMBF https://www.bmbf.de/de/karliczek-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-wird-verlaengert-12344.html