Am 01.08.2020 tritt die 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in Kraft und stärkt die berufliche Bildung als Karriereweg. Bund und Länder unterstützen die Fortbildung von Fach- und Führungskräften noch großzügiger und gezielter.
Hierzu erklärt die Bundesbildungsministerin Frau Karliczek: „Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG sollen sich Arbeitnehmer*innen und Selbständige während ihres Berufs weiterqualifzieren können. Unser Land braucht Spitzenpersonal, wenn wir im globalen Wettbewerb bestehen wollen. Jungen Menschen bieten wir damit attraktive Karriereperspektiven“.
Hier können Sie weiterlesen: https://www.bmbf.de/de/karliczek-novelle-des-aufstiegs-bafoeg-staerkt-berufliche-bildung-als-karriereweg-12235.html.
Neuerungen ab 01.08.2020: Es gibt allgemein gesprochen mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
– gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen (geprüfte*r Berufsspezialist*in; Bachelor Professional; Master Professional).
– Unterhaltsförderung in Höhe von 892 EURO wird erstmals als Vollzuschuss gewährt (muss nicht zurückgezahlt werden).
– Verheiratete mit 2 Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 EURO pro Monat.
– Alleinerziehende mit einem Kind erhalten abhängig vom Einkommen bis zu 1.127 EURO pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende auf 150 EURO pro Kind (vorher: 130 EURO).
– Lehrgangsgebühren werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 EURO zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der KfW. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
– Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen.
– Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
Das BMBF investiert in dieser Legislaturperiode zusätzlich 350 Mio. EURO in die Attraktivität des Aufstiegs-BAföGs, so viel Geld wie nie zuvor.
Informationen zur Antragsstellung, Formularen und der Bearbeitungszeit finden Sie hier: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-aufstiegs-bafoeg-8942.html

Allgemeine Informationen zum Aufstiegs-BAföG:
So gelingt die Höherqualifizierung: Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung (Grundlage: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG). Damit unterstützen Bund und Länder Menschen bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister- oder Fachwirtkurse, Kurse an Erzieher- oder Technikerschulen).
Es gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Teilnehmer*innen erhalten unabhängig von deren Einkommen oder Vermögen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Das AFBG fördert unabhängig von Alter in Voll- und Teilzeit die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in allen Branchen. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der KfW. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-aufstiegs-bafoeg-8942.html