Die Landesregierung legt für die Ausbildungsjahre 2018/19 bis 2021/22 ein neues Ausbildungsprogramm auf.
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin durch große regionale Unterschiede geprägt. Zum Ausgleich der regionalen Unterschiede wird die Landesregierung in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2021/22 das „Ausbildungsprogramm NRW“ im Umfang von jeweils rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen auflegen.
Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen 08.06.2018.
ESF-Aufrufe:
https://www.mags.nrw/esf-aufrufe
Quelle: Newsletter ARBEIT.NRW und ESF.NRW Ausgabe 02 | 2018