Erfüllt der Bildungsanbieter die folgenden Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Qualitätsgemeinschaft?

  • Der Bildungsanbieter hat seinen Sitz im IHK-Bezirk Köln.
  • Der Bildungsanbieter verfügt über eine  feste Geschäftsadresse und feste Geschäftsräume.
  • Der Bildungsanbieter weist einen geregelten Geschäftsbetrieb nach.
  • Der Bildungsanbieter weist eine(n) ständige(n) Handlungsbevollmächtigte(n) und feste(n) Ansprechpartner*in mit üblichen Bürozeiten vor Ort nach.
  • Der Bildungsanbieter weist ein kontinuierliches Bildungsangebot und Einsicht in das Programm & Trägerprofil nach.
  • Der Bildungsanbieter weist die regelmäßige Beschäftigung von Mitarbeiter*innen nach.
  • Der Bildungsanbieter weist nach, dass sein Personal in allen vorhandenen Funktionsbereichen fachlich geschult ist.
  • Der Bildungsanbieter weist transparente, den Qualitätsstandards verpflichtete Vertragsbedingungen nach.
  • Der Bildungsanbieter befindet sich (in der Regel) in privater Trägerschaft und sein Angebot bewegt sich in einem marktüblichen Preisgefüge.
  • Der Bildungsanbieter weist durch geeignete systematische Verfahren nach, dass von ihm angewandte didaktische Konzepte (Methoden / Inhalte / Ausstattungen / Hilfsmittel / Medien) im Hinblick auf die Ziele der Maßnahmen und unter Berücksichtigung der Zielgruppen angewandt und evaluiert werden und erforderliche Verbesserungsprozesse durchgeführt werden.
  • Der Bildungsanbieter weist systematische und institutionalisierte Prozesse der kontinuierlichen Verbesserung innerhalb seines Geschäftsbetriebes nach.
  • Der Bildungsanbieter erklärt ausdrücklich, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten und dessen Technologie ausdrücklich abzulehnen.
  • Der Bildungsanbieter weist die Einhaltung der nachfolgend definierten Qualitätskriterien nach.

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